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Absolutismus
(recht.geschichte.16 und recht.geschichte.17 und recht.oeffentlich.staat)
    

Mit Absolutismus wird eine Regierungsform bezeichnet, bei der der Herrscher über unbeschränkte Macht verfügt und keinerlei Kontrolle unterworfen ist. Er steht auch über den von ihm erlassenen Gesetzen (lat. princeps legibus solutus).

Beispiel: Im 17. Jahrhundert fand sich der Absolutismus in voller Ausprägung in Frankreich unter Ludwig XIV.

Der Absolutismus ist grundsätzlich mit der Monarchie verbunden, kann aber auch als Parlamentsabsolutismus auftreten, wenn die unbeschränkte Macht bei einem Parlament liegt.

Beispiel: Zwischen 1919 und 1923 herrschte im osmanischen Reich (ab 1922 Türkei) ein absolutes Parlament. Es hatte sowohl die legislative als auch die exekutive Gewalt inne.

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Auf diesen Artikel verweisen: princeps legibus solutus * Staatsräson/Staatsraison * Parlamentsabsolutismus * Autokratie * Merkantilismus