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actio illicita in causa
(recht.allgemein.latein und recht.straf.at.rechtfertigung)
    

Mit actio illicita in causa wird eine Rechtsfigur bezeichnet, mit der bei pflichtwidrig herbeigeführter Rechtfertigungslage die Strafbarkeit an die pflichtwidrige Herbeiführung der Rechtfertigungslage angeknüpft wird. Damit führt die actio illicita in causa zu einer Bestrafung trotz wirksamer Rechtfertigung. Die actio illicita in causa wird von der Rechtsprechung und der hM in der Literatur abgelehnt (siehe Wessels, AT, Rn. 347).

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