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argumentum a minore ad maius
(recht.philosophie)
    

Das argumentum a minore ad maius ist die Schlussfolgerung vom Kleineren auf das Größere, die in der Form des Schlusses aus der Unwahrheit eines partikulären Urteils auf die Unwahrheit eines allgemeinen Urteils zulässig ist.

Beispiel: Wenn es unwahr ist dass einige Frösche fliegen können, ist es ist unwahr dass alle Frösche fliegen können.

Entsprechend nicht zulässig ist daher der Schluss:

Beispiel: Wenn es wahr ist dass einige Vögel fliegen können, ist es wahr, dass alle Vögel fliegen können.

In der Rechtswissenschaft ist das argumentum a minore ad maius ohne Bedeutung (Siehe Schneider, Logik für Juristen, § 36 II).

Der Schluss "Wenn es verboten ist, zu zweit auf einem Fahrrad zu fahren, ist es erst recht verboten, zu dritt auf einem Fahrrad zu fahren." (http://de.wikipedia.org/wiki/Argumentum_a_minori_ad_maius) ist dagegen kein logischer Schluss.

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