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Arrestgesuch
(recht.zivil.formell.prozess)
    

Mit Arrestgesuch wird der Antrag auf Anordnung eines Arrests bezeichnet. Das Arrestgesuch muss gemäß § 920 ZPO enthalten:

  1. Bezeichnung des Arrestanspruchs
  2. Bezeichnung des Arrestgrundes
  3. Die Tatsachen, aus denen sich der Arrestanspruch und der Arrestgrund ergeben
  4. Die Angabe des Geldbetrages bzw Wertes des Anspruchs

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Auf diesen Artikel verweisen: Arrest, ZPO * Arrest, ZPO