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Asservat/asservieren/Asservatenkammer
(recht.allgemein und recht.straf.prozess)
    

Als Asservat (lat. asservo verwahren, aufbewahren) wird ein Gegenstand bezeichnet der vom Staat verwahrt wird, nachdem er beschlagnahmt oder sichergestellt wurde.

Mit asservieren wird entsprechend die Aufnahme eines Gegenstands in die Verwahrung bezeichnet.

Als Asservatenkammer wird schließlich ein Raum bezeichnet, in dem die Asservate aufbewahr werden.

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