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Aufenthaltsrecht
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.auslaender)
    

Mit Aufenthaltsrecht wird das Recht bezeichnet, dass die Voraussetzungen für den Aufenthalt eines Ausländers im Inland regelt. Das Aufenthaltsrecht ist im Aufenthaltsgesetz geregelt.

Siehe auch unter Aufenthaltstitel.

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Auf diesen Artikel verweisen: Ausländerrecht