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Aufsichtspflicht/Aufsichtspflichtverletzung
(recht.zivil.materiell.)
    

Von einer Aufsichtspflicht spricht man, wenn eine Person die Pflicht hat die Handlungen einer anderen Person zu überwachen.

Von einer Aufsichtspflichtverletzung spricht man, wenn die vorgenannte Pflicht nicht erfüllt wird. Eine solche Verletzung kann sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen haben.

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Auf diesen Artikel verweisen: Garantenstellung/Garantenpflicht