logo
Artikel Diskussion (0)
Beziehungsdelikt
(recht.allgemein)
    

Von einem Beziehungsdelikt spricht man, wenn eine Straftat innerhalb einer Beziehung, d.h. einer Ehe oder einer Partnerschaft begangen wird. Der Begriff hat im deutschen Strafrechtssystem keine eigenständige Bedeutung.

Beispiel: Der P erschiesst seine Freundin.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise