logo
Artikel Diskussion (0)
Bezugsurkunde
(recht.notar)
    

Mit Bezugsurkunde wird eine notarielle Urkunde bezeichnet, mit der der Bezug zwischen dem Verkauf einer neu errichteten Eigentumswohnung und der Teilordnung hergestellt wird. Sinn der Bezugsurkunde ist, dass - ansonsten erforderliche - beifügen und verlesen der Teilungserklärung zu ersetzen. Der Bezugsurkunde wird die Baubeschreibung beigefügt.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise