logo
Artikel Diskussion (0)
§ 1370 BGB weggefallen
(gesetz.bgb.buch-4.abschnitt-1.titel-6.untertitel-1)
<< >>
    

Mit Gesetz vom 6.7.2009 aufgehoben (Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts)


alte Fassung:

Haushaltsgegenstände, die an Stelle von nicht mehr vorhandenen oder wertlos gewordenen Gegenständen angeschafft werden, werden Eigentum des Ehegatten, dem die nicht mehr vorhandenen oder wertlos gewordenen Gegenstände gehört haben.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Surrogation, dingliche/schuldrechtliche