logo
Artikel Diskussion (0)
§ 1976 BGB Wirkung auf durch Vereinigung erloschene Rechtsverhältnisse
(gesetz.bgb.buch-5.abschnitt-2.titel-2.untertitel-3)
<< >>
    

Ist die Nachlassverwaltung angeordnet oder das Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet, so gelten die infolge des Erbfalls durch Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit oder von Recht und Belastung erloschenen Rechtsverhältnisse als nicht erloschen.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise