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§ 1982 BGB Ablehnung der Anordnung der Nachlassverwaltung mangels Masse
(gesetz.bgb.buch-5.abschnitt-2.titel-2.untertitel-3)
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Die Anordnung der Nachlassverwaltung kann abgelehnt werden, wenn eine den Kosten entsprechende Masse nicht vorhanden ist.

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