logo
Artikel Diskussion (0)
§ 2257 BGB Widerruf des Widerrufs
(gesetz.bgb.buch-5.abschnitt-3.titel-7)
<< >>
    

Wird der durch Testament erfolgte Widerruf einer letztwilligen Verfügung widerrufen, so ist im Zweifel die Verfügung wirksam, wie wenn sie nicht widerrufen worden wäre.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise