logo
Artikel Diskussion (0)
Bilanzgewinn
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.handel und recht.allgemein.wirtschaft)
    

Mit Bilanzgewinn (umgangsspr. Reingewinn) wird im Handelsrecht der Jahresüberschuss eines Unternehmens unter Berücksichtigung eines Gewinn- oder Verlustvortrages aus dem Vorjahr bezeichnet (§ 268 Abs. 1 HGB).

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Reingewinn * Dividende