logo
Artikel Diskussion (0)
Billigkeitsrecht
(recht.geschichte)
    

Mit Billigkeitsrecht wird im englischen Recht das als Ergänzung zum förmlichen common law entwickelte, stärker auf die Einzelfallgerechtigkeit abstellende nicht kodifizierte Recht bezeichnet.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Bacon, Francis