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Blankett/Blankounterschrift
(recht.zivil.materiell.at)
    

Mit Blankett wird eine Urkunde bezeichnet die mit einer Blankounterschrift, d.h. einer Unterschrift vor vollständiger Ausfüllung der Urkunde, versehen ist. Beispiel ein unterschriebener Scheck, bei dem noch nicht der Name des Empfängers und die Summe eingetragen sind (sog. Blankoscheck). Ein Blankett wird durch die Vervollständigung der Urkunde voll wirksam.

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