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Blutrache
(recht.geschichte)
    

Mit Blutrache in primitiven Gesellschaften ohne Gewaltmonopol eine Form der Selbsthilfe bezeichnet, bei der die Tötung eines Sippengenossen mit der Tötung des Täters oder einem seiner Verwandten vergolten wird.

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Auf diesen Artikel verweisen: Drakon/drakonische Strafe