logo
Artikel Diskussion (0)
cand.
(recht.allgemein.latein)
    

Cand. ist die Abkürzung für candidat und wird gelegentlich im Zusammehang mit der Fachbezeichnung von Studenten verwendet die sich zur Prüfung angemeldet haben. Z.B. cand. iur für einen zum ersten Staatsexamen angemeldeten Studenten der Rechtswissenschaften.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise