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chronische Krankheiten § 21 SGB II
(recht.oeffentlich)
    

Folgende Krankheiten können nach den "Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge für die Gewährung von Krankenkostzulagen in der Sozialhilfe" im Rahmen von SGB II (Hartz IV) als zu einer Bedarferhöhung führen u.a.:

  1. Niereninsuffizienz mit eiweißdefinierter Kost
  2. Niereninsuffizienz mit Dialysediät
  3. Zöliakie (Glutenunverträglichkeit)
  4. Sprue

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