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Cives Romani/römischer Bürger
(recht.geschichte.rom)
    

Mit cives romani wurden im römischen Recht die Bürger der Stadt Rom bezeichnet. Auf diese war das Bürgerrecht auch bis ins 3. Jhdt. nach Christus beschränkt. Im Gegensatz dazu standen die Peregrinen.

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Auf diesen Artikel verweisen: Peregrinen