|
Von closed-shop-Klausel spricht man, wenn die Gewerkschaft versucht im
Tarifvertrag durchzusetzen, dass ein Arbeitgeber nur Gewerkschaftsmitglieder
einstellt.
Nach deutschem Recht sind diese Organisations- oder Absperrklauseln
unzulässig, da sie gegen die negative Koalitionsfreiheit verstossen.
Werbung:
| |