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Commissarius loci
(recht.geschichte)
    

Als Commissarius loci wird ein von einer Zentralverwaltung Beauftragter (= Commissarius) bezeichnet der in einer entfernten Einheit vor Ort (= loci) die Verwaltung überwacht.

Beispiel: Die Kriegs- und Domänenkammer Ostfrieslands schickte nach 1756 einen Commissarius loci in das überschuldete Emden, der dort die Finanzverwaltung überwachte.

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