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corpore et animo/solo animo
(recht.allgemein.latein und recht.zivil.materiell.sachen.besitz)
    

Mit corpore et animo = Sachherrschaft und Herrschaftswille werden die zwei Voraussetzungen des Besitzerwerbs/Besitzes im römischen Recht bezeichnet, die nach h.M. auch im deutschen Recht vorliegen müssen (siehe unter Besitzerwerb).

Im Gegensatz dazu steht das Konzept aolo animo, d.h., dass der Herrschaftswille (= animo) genügt um den Besitz aufrecht zu erhalten. Im deutschen Recht entspricht dem Prinzip des mittelbaren Besitz.

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