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culpa post contrahendum
(recht.)
    

Mit culpa post contrahendum bezeichnet man eine Verletzung der Nebenleistungspflichten des nachvertraglichen Schuldverhältnisses.

Die nachvertraglichen Nebenleistungspflichten, sind auf Vornahme oder Unterlassen einer Handlung nach Erfüllung der Hauptflicht gerichtet.

Beispiel: Eine nachvertragliche Nebenleistungspflicht zum Mietvertrag bei einer Arztpraxis ist z.B. die Duldung eines Umzugsschildes.

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