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de jure/de facto
(recht.allgemein)
    

Mit dem Begriffspaar "de jure"/"de facto" (lat.) wird der Gegensatz von Gesetz (jure) und Wirklichkeit (facto) bezeichnet.

Beispiel: De jure hat A einen Anspruch in Höhe von 10.000,- gegen B. De facto kann A diesen Anspruch nicht durchsetzen, weil B mittellos ist.

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