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Delegation
(recht.voelker und recht.oeffentlich.staat)
    

Inhalt
             1. Völkerrecht
             2. Staatsrecht

1. Völkerrecht

Im Völkerrecht wird mit Delegation eine Gruppe von Bevollmächtigten bezeichnet, die in einen fremden Staat entsandt wird.

2. Staatsrecht

Im Staatsrecht wird mit Delegation die Übertragung von Befugnissen auf ein anderes (oft nachgeordnetes) Staatsorgan bezeichnet.

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