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Devolutiveffekt
(recht.allgemein)
    

Mit Devolutiveffekt wird der Umstand bezeichnet, dass ein Rechtsmittel immer von der nächst höheren Instanz entschieden wird.

Beispiel: Über eine Berufung gegen ein Amtsgerichtsurteil entscheidet nicht das Amtsgericht, sondern das Landgericht als nächst höhere Instanz.

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Auf diesen Artikel verweisen: Nachverfahren, Urkundenprozess * Rechtsmittel * devolvieren/Devolution