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Dienst nach Vorschrift/Bummelstreik/go slow
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeit.kampf)
    

Bezeichnungen für ein streikähnliches Verhalten von Arbeitnehmern, bei dem der Arbeitsplatz zwar nicht verlassen, aber die eigentliche Arbeitsleistung erheblich herabgesetzt wird (Siehe BGH v. 16.6.1977 AP Nr. 53 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, Bl. 2/R.)

Dieses Verhalten wurde von deutschen Fluglotsen, die als Beamte nicht regulär streiken durften, 1973 praktiziert und in den damaligen Entscheidungen des BGH als rechtswidrig eingestuft (BGH v. 16.6.1977 AP Nr. 53 zu Art. 9 GG Arbeitskampf u. BGH v. 31.1.1978 AP Nr. 61 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).

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