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Drittelbeteiligungsgesetz
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeit.mitbestimmung)
    

Das Drittelbeteiligungsgesetz ist im wesentlichen eine Neufassung des Betriebsverfassungsgesetzes 1952. Es regelt die Arbeitnehmermitbestimmung im Aufsichtsrat bei Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern.

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Auf diesen Artikel verweisen: Mitbestimmungsgesetz * Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)