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Dritter iSd StGB
(recht.straf.bt.242 und recht.straf.bt.246)
    

Dritter im Sinne des Strafrecht ist jeder der nicht Opfer oder Täter der Tat ist.

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Auf diesen Artikel verweisen: § 246 StGB Unterschlagung * § 242 StGB Diebstahl