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ebenda
(recht.allgemein)
    

Ebenda wird beim Zitieren als Ausdruck verwandt um eine Fundstelle zu wiederholen.

Beispiel: Nach h.M. wurde bisher vertreten, dass § 1 restriktiv zu begrenzen ist (Müller, Festschrift f. Otto zum 70., S. 101, 102). Allerdings stößt die Begründung in der Praxis auf Bedenken (Meier NJW 2003, 1300 ff), die aber aufgrund der gesetzgeberischen Intention unbegründet sind (Müller ebenda).

Im Beispiel verweist die dritte Zitierung auf die erste für Müller zitierte Fundstelle, d.h. auf Müller Festschrift f. Otto zum 70., S. 101, 102).

Ist der Abstand zwischen der ersten Zitierung und der Bezugnahme zu groß, wird es für den Leser sehr umständlich die zutreffende Stelle zu finden.

Vergleich auch mit a.a.O..

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