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Egalisierungsgebot
(recht.staat.oeffentlich.grundrechte)
    

Mit Egalisierungsgebot wird der Auftrag an den Gesetzgeber zur aktiven Herstellung von Gleichheit bezeichnet.

Beispiel: Herstellung von Gleichheit durch ein Gesetz, dass eine feste Frauenquote im Vorstand von Kapitalgesellschaften vorschreibt.

Es ist umstritten, ob sich ein solcher Auftrag aus Art. 3 GG ergibt und in wlchem Umfang er besteht. Auf jeden Fall ist die Begrenzung durch andere Grundrechte zu beachten.

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