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Ehrensold
(recht.oeffentlich.staat)
    

Mit Ehrensold werden unter anderem die Ruhestandsbezüge des Bundespräsidenten bezeichnet, die diesem nach § 1 BPräsRBezG zustehen, wenn er nach Ablauf der Amtszeit oder aus politischen oder gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Amt ausscheidet.

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