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Einstellung iSd § 354 StPO
(recht.straf.prozess und recht.ref.straf1)
    

Mit Einstellung meint das Gesetz in § 354 Abs. 1 StPO die Einstellung nach §§ 260 Abs. 3, 206a und § 206 b StPO.

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Auf diesen Artikel verweisen: § 354 StPO