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Elementarereignis/Elementarschaden
(recht.zivil.materiell)
    

Von einem Elementarereignis spricht man bei einem durch die Elemente (= Natur) verursachten außerordentlichen Ereignis das zu Schäden Führt (sog. Elementarschäden).

Beispiele: Hagel, Blitzeinschlag, Erdbeben.

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