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Ermessensfehler
(recht.oeffentlich.verwaltung.at)
    

Bei der Ausübung von Ermessen durch die staatlichen Organe, kann es zu Fehlern kommen. Man unterscheidet dabei zwischen:

  • Ermessensausfall, die Behörde erkennt nicht, dass sie ein Ermessen hat, und übt daher kein Ermessen aus.
  • Ermessensüberschreitung, die Behörde überschreitet bei der Ausübung des Ermessens den gesetzlichen Rahmen.
  • Ermessensmissbrauch, die Behörde trifft ihre Entscheidung aufgrund gesetzeswidriger Erwägungen.

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Auf diesen Artikel verweisen: Verwaltungsakt (VA) * Nutzungsverbot * Baueinstellung/Baustop * Ermessen/Ermessensentscheidung