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Erschleichen von Leistungen
(recht.straf.bt.265a)
    

Inhalt
             1. Voraussetzungen

Mit "Erschleichen von Leistungen" wird der Tatbestand des § 265a StGB bezeichnet, der die Manipulation von Automaten oder Zugangskontrollen mit dem Zweck ein Entgelt zu vermeiden unter Strafe stellt.

1. Voraussetzungen

  1. entgeltliche Leistung
  2. eines/einer
    1. Automaten,
    2. öffentlichen Zwecken dienenden Kommunikationsneztwerks,
  3. Beförderung durch ein Verkehrsmittel
  4. Zutritt zu einer
    1. Veranstaltung oder
    2. Einrichtung
  5. Erschleichen
  6. subjektiver Tatbestand
  7. Rechtswidrigkeit und Schuld

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Auf diesen Artikel verweisen: Automatenmissbrauch * Automatenmissbrauch