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Fachanwalt
(recht.)
    

Mit Fachanwalt wird ein Anwalt bezeichnet, der für ein bestimmtes Fachgebiet spezialisiert ist und eine entsprechende Fachanwaltsprüfung abgelegt hat. Weiterhin stellt die Bezeichnung Fachanwalt sicher, dass der Inhaber praktische Erfahrung auf dem Fachgebiet hat und an jährlichen Fortbildungen teilnimmt.

Für folgende Fachgebiete gibt es Fachanwälte:

  1. Arbeitsrecht
  2. Bau- und Architektenrecht
  3. Erbrecht
  4. Familienrecht
  5. gewerblicher Rechtsschutz
  6. Handels- und Gesellschaftsrecht
  7. Insolvenzrecht
  8. Medizinrecht
  9. Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  10. Sozialrecht
  11. Steuerrecht
  12. Strafrecht
  13. Transport- und Speditionsrecht
  14. Verkehrsrecht
  15. Versicherungsrecht und Verwaltungsrecht
  16. Urheber- und Medienrecht
  17. Informationstechnologierecht (IT-Recht)

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