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§ 186 FamFG Adoptionssachen
(gesetz.famfg.buch-2.abschnitt-5)
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Adoptionssachen sind Verfahren, die

  1. die Annahme als Kind,
  2. die Ersetzung der Einwilligung zur Annahme als Kind,
  3. die Aufhebung des Annahmeverhältnisses oder
  4. die Befreiung vom Eheverbot des § 1308 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffen.

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Auf diesen Artikel verweisen: § 111 FamFG Familiensachen