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Feindstrafrecht
(recht.philosophie und recht.straf.at)
    

Mit Feindstrafrecht wird ein Strafrecht bezeichnet, dass den Täter nicht als Person mit Menschenwürde, sondern als "Feind" der Gesellschaft begreift und behandelt. Der Begriff wurde geprägt von Günther Jacobs, der z.B. in der Sicherheitsverwahrung des Täters Feindstrafrecht sieht. Der Täter werde hier nicht mehr als Person begriffen, mit der der Staat wegen des Gesetzesbruchs kommuniziere, sondern als gefährliches Individuum, gegen das vorgegangen wird (Jacobs, HRRS, S. 88, 89).

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