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Finanzplanungsrat
(recht.oeffentlich.staat.haushalt)
    

Mit Finanzplanungsrat wird ein politisches Gremium bezeichnet, dass gemäß § 51 Haushaltsgrundsätzegesetz der Koordination der Finanzpläne zwischen Bund und Ländern dient. Der Finanzplanungsrat wurde im Jahr 1969 im Rahmen der Haushaltreform gegründet.

Mitglieder im Finanzplanungsrat sind der Bundesfinanzminister, die Finanzminister der Länder und Vertreter der Gemeinden. Als Gast nimmt ein Vertreter der Bundesbank an den Sitzungen teil. Der Finanzrat tagt zweimal jährlich.

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