logo
Artikel Diskussion (0)
Fortbildungskosten
(recht.zivil.materiell.arbeitsrecht)
    

Während einer Fortbildung kann der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung nicht erbringen, daher sind Fortbildungskosten grundsätzlich vom Arbeitnehmer zu tragen. Handelt es sich allerdings um eine vom Arbeitgeber vorgeschriebene Fortbildung, trägt dieser grundsätzlich dafür auch die Kosten.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise