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Fremdbesitzerexzess
(recht.zivil.materiell.sachen)
    

Von Fremdbesitzerexzess spricht man, wenn ein unberechtigter aber gutgläubiger und unverklagter Fremdbesitzer die Grenzen seines vermeintlichen Besitzrechtes überschreitet.

Beispiel: A der aufgrund eines unwirksamen Mietvertrages die Wohnung des B besitzt reißt eine Zwischenwand heraus.

Rechtsfolge des Exzess ist, dass die Haftungsprivilegierung des § 993 BGB aufgrund teleologischer Reduktion entfällt und auch der gutgläubige unverklagte Fremdbesitzer unbeschränkt auf Schadensersatz und Nutzungsherausgabe in Anspruch genommen werden kann.

Ohne dies Reduktion des § 993 BGB würde der A aus dem Beispiel für die Beschädigung der Wohnung nicht haften, da ein wirksamer Vertrag fehlt und § 993 BGB das Deliktsrecht ausschlösse.

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