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Mit Fremdgrundschuld wird eine Grundschuld bezeichnet, aus der nicht der Eigentümer des belasteten Grundstücks sondern ein "Fremder" - z.B. die kreditgewährende Bank - berechtigt ist. Mit Eigentümergrundschuld wird entsprechend eine Grundschuld bezeichnet aus der der Eigentümer des belasteten Grundstücks berechtigt ist.
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