logo
Artikel Diskussion (0)
Fusion
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.gesellschaft)
    

Von einer Fusion spricht man bei der Zusammenführung des Vermögens von zwei Kapitalgesellschaften bei der mindestens eine der Gesellschaften erlischt.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise