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Garantie, selbständige
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.)
    

Als selbständige Garantie wird eine Garantieversprechen bezeichnet, mit dem der Garantiegeber über die Gewährleistung hinaus für bestimmte Leistungserfolge einstehen will. D.h. die selbständige Garantie bezieht sich nicht auf die Mängel des Gewährleistungsrechtes sondern geht darüber hinaus.

X garantiert, dass mit seinem Kraftstoffzusatz der Spritverbrauch um 10 % sinkt.

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