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Gattungskauf/Gattungsschuld
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.kauf)
    

Ein Kaufvertrag, der sich nicht auf ein bestimmtes Einzelstück bezieht, sondern auf ein Stück, das nur gattungsmäßig bestimmt ist.

Beispiele: A kauft von B nach Besichtigung eines Musters im Ausstellungsraum die Ledergarnitur "Elvira".

Der Gegenbegriff ist Stückkauf.

Durch den Gattungskauf entsteht auf Seiten des Schuldners der Ware eine sog. Gattungschuld. Für Beispiele und weitere Deteils siehe dort.

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Auf diesen Artikel verweisen: Stückkauf/Spezieskauf