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Gegenantrag nach Art der Widerklage
(recht.zivil.formell.prozess)
    

Mit Gegenantrag nach Art der Widerklage, wird ein im Zusammenhang mit einer einstweiligen Verfügung erhobener Gegenantrag des Antragsgegners bezeichnet. Er ist vom Gesetz nicht vorgesehen, wird aber von der Rechtsprechung vereinzelt anerkannt (z.B. OlG Rostock 2001, 560).

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