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Generalstreik
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeit.kampf)
    

Mit Generalstreik bezeichnet man einen Streik, der zeitgleich in allen Branchen eines ganzen Landes zur Verfolgung eines gemeinsamen Zieles durchgeführt wird. Aufgrund der Aufteilung Tarifgebietes nach Branchen und Regionen ist der Generalstreik nur als politischer Streik denkbar.

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