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Generalverdacht
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.puo)
    

Von Generalverdacht spricht man, wenn ein Staat das Prinzip der Unschulds­vermutung aufgibt und grundsätzlich davon ausgeht, dass jeder Bürger potenziell Straftaten begeht. Folge des Generalverdachts ist die Verschiebung der Prioritäten weg von der repressiven Strafverfolgung hin zu einer präventiven Verhinderungen von Straftaten durch verdachtsunabhängige Ermittlung.

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Auf diesen Artikel verweisen: vorbeugende Bekämpfung von Straftaten * Unschuldsvermutung